Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Diem Werke GmbH, Hörbranz, Österreich

Stand Dezember 2016, Version 1.0

§1– Allgemeines – Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle (auch zukünftigen) Geschäftsbeziehungen zwischen uns (Diem Werke GmbH) und dem Kunden, auch wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§2 – Vertragsschluss

  1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische sowie sonstige Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
  2. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot; er ist an dieses Angebot gebunden.
    a) Wir werden die eingegangenen Bestellungen grundsätzlich in Auftragslisten erfassen und dem Kunden auf Wunsch übermitteln. Der Kunde ist verpflichtet, diese Auftragslisten mit seinen Bestellungen stets zu überprüfen und allfällige Fehler unverzüglich schriftlich zu rügen. Für uns sind nur die Auftragslisten verbindlich und es werden nur diese Vertragsbestandteil.
    b) Werden keine Auftragslisten erstellt und dem Kunden übermittelt, kommt der Vertrag durch Absenden der Ware zustande.
    c) Auftragsbestätigungen werden von uns nur dann erstellt, wenn die von uns durchzuführende Lieferung von der Bestellung des Kunden abweicht oder wenn dies der Kunde ausdrücklich wünscht.
  3. Wir sind jederzeit berechtigt, die Annahme der Bestellung – etwa nach Prüfung der Bonität des Kunden – abzulehnen oder vom Vertrag zurück zu treten.
  4. Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn unsere Vorlieferanten uns nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß beliefern.

§3 – Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware (insbesondere an den Maschinen, Maschinenteilen und sonstigem Zubehör) bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
  3. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich von allen Zugriffen Dritter auf die Ware zu unterrichten, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sowie von etwaigen Beschädigungen oder der Vernichtung der Ware. Einen Besitz(er)wechsel der Ware sowie den eigenen Anschriftenwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
  4. Der Kunde hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen.
  5. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Daneben sind wir berechtigt, bei Verletzung einer Pflicht nach dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen, wenn uns ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist.
  6. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen und verpflichtet sich einen entsprechenden Vermerk in seinen Büchern oder auf seinen Fakturen anzubringen (Buchvermerk). Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
  7. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung der Ware so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt wird.

§4 – Preis und Rechnungslegung

  1. Die angebotenen Preise sind Tagespreise und gelten bis auf Widerruf. Preisangaben sind freibleibend. Im Preis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Beim Versendungskauf werden die gesamten Frachtkosten verrechnet.
  2. Alle Rechnungen werden von uns ausschließlich elektronisch erstellt und versendet.
  3. Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Leistung innerhalb von zehn Tagen den Preis spesen- und abzugsfrei zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung Verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendigen Kosten zu tragen.
  4. Der Kunde ist nicht zur Zurückbehaltung von Zahlungen berechtigt. Die vom Kunden ausgeübte Aufrechnung von unseren Forderungen mit Gegenforderungen des Kunden ist ausgeschlossen.

§5 – Erfüllungsort und Gefahrübergang

  1. Erfüllungsort für alle Lieferungen ist der Sitz der Diem Werke GmbH in Hörbranz, Österreich (EXW Hörbranz). Allfällige Versendungen der Waren erfolgen im Namen und auf Rechnung des Kunden.
  2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.
  3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug ist.

§6 – Gewährleistung

  1. Unternehmer müssen die gelieferte Ware innerhalb einer Frist von zwei Tagen auf Mängel untersuchen und uns diese innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen ebenso wie die Anfechtung des Vertrags wegen Irrtums oder Verkürzung über die Hälfte ausgeschlossen.
  2. Wir leisten für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung. Wandlung ist ausgeschlossen.
  3. Abs. 1 gilt auch für versteckte Mängel.
  4. Wir geben gegenüber unseren Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab.

§7 – Haftungsbeschränkungen und -freistellung

  1. Außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes beschränkt sich unsere Haftung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
  2. Die Haftung für leichte fahrlässig verschuldete Sach- und Vermögensschäden, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden sind ausgeschlossen.
  3. Unsere Haftung ist der Höhe nach mit dem Vertragswert beschränkt.

§8 – Verzug

  1. Lieferverzug: Die Lieferfristen und -termine werden von uns nach Möglichkeit eingehalten: Sie sind, falls sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, unverbindlich und verstehen sich immer aus voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe an den Kunden. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden wegen Lieferverzugs ist nur unter Setzung einer angemessenen – zumindest 4wöchigen – Nachfrist möglich. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Lieferungs- oder Leistungsteil, bezüglich dessen Verzug vorliegt.
  2. Annahmeverzug: Zum vereinbarten Termin nicht abgenommene Ware wird für die Dauer von sechs Wochen auf Gefahr und Kosten des Kunden gelagert, wofür wir eine Lagergebühr von EUR € 200,– pro angefangenen Kalendertag in Rechnung stellen. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und die Ware anderweitig zu verwerten. Im Falle einer Verwertung gilt eine Konventionalstrafe von 20 % des Rechnungsbetrages, exkl USt, als vereinbart.

§9 – Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das österreichische Recht.
  2. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird das für unseren Sitz sachlich zuständige österreichische Gericht (Gerichtsbezirk Landesgericht Feldkirch/Österreich) vereinbart.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

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